Sie haben einen Zahlungsbefehl erhalten, sind aber mit der Forderung nicht einverstanden? Leider kommt es nicht selten vor, dass man ungerechtfertigt betrieben wird. Nach schweizerischem Recht hat jeder und jede die Möglichkeit, gegen jedermann eine Betreibung einzuleiten, weil das Betreibungsamt vor Erlass des Zahlungsbefehls den Bestand der Forderung nicht prüft.
Eine ungerechtfertigte Betreibung kann sehr ärgerlich und belastend sein, weil diese zu einem Eintrag im Betreibungsregister führt. Ein solcher Eintrag kann dazu führen, dass Sie eine Mietwohnung, einen Job oder einen Kredit nicht erhalten. Was können Sie nun konkret gegen eine ungerechtfertigte Betreibung unternehmen?

Sobald Sie den Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt erhalten, haben Sie 10 Tage Zeit, um Rechtsvorschlag zu erheben. Damit drücken Sie aus, dass Sie die Forderung bestreiten bzw. diese für haltlos erachten. Rechtsvorschlag können Sie entweder schriftlich (z.B. direkt auf dem Zahlungsbefehl) oder mündlich beim Betreibungsamt erheben. Die Erhebung des Rechtsvorschlags führt dazu, dass das Betreibungsverfahren vorerst gestoppt wird. Der Eintrag im Betreibungsregister wird dadurch allerdings nicht gelöscht.
Um das Betreibungsverfahren wieder in Gang zu setzen, muss der Gläubiger beim zuständigen Gericht Rechtsöffnung verlangen. Wird diese vom Gericht gewährt, wird der Rechtsvorschlag beseitigt und die Betreibung nimmt ihren Lauf. Um zu verhindern, dass das Gericht die Rechtsöffnung erteilt, können Sie im Rahmen dieses Verfahrens je nach Ausgangslage verschiedene Einwände gegen die Forderung erheben.
Welche Einwände möglich sind, hängt davon ab, ob über die Forderung bereits ein gerichtliches Urteil vorliegt. Um herauszufinden, welche Einwände Ihnen in Ihrem konkreten Fall zur Verfügung stehen, lohnt es sich, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in Zürich zu kontaktieren, welche/r Sie dabei unterstützt, die Forderung erfolgreich abzuwehren.
Sollte die Rechtsöffnung bereits erteilt und der Rechtsvorschlag beseitigt worden sein, ist es allerdings noch nicht zu spät. Sie können immer noch beim Gericht auf Feststellung klagen, dass die Forderung nicht (mehr) besteht. Auch hier lohnt sich der Beizug einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts in Zürich.
Hier erfahren Sie, wie Sie den Eintrag im Betreibungsregister löschen lassen können.
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